Robert Hoyzer
 

Robert Hoyzer

Robert Hoyzer (* 28. August 1979 in Berlin) ist ein ehemaliger deutscher Fußballschiedsrichter und eine der Hauptpersonen im Fußball-Wettskandal 2005. Im Verlauf des Skandals gab Hoyzer Anfang des Jahres 2005 zu, gegen Sach- sowie Geldzuwendungen den Ausgang von ihm geleiteter Fußballspiele beeinflusst zu haben, um Teilnehmern an Sportwetten Gewinne zu ermöglichen. Er wurde 2005 vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) lebenslang gesperrt.

Leben

 

Hoyzer, dessen Vater ebenfalls Schiedsrichter war, wuchs in Berlin-Spandau auf. Nach dem Fachabitur begann er an der Fachhochschule Salzgitter ein Studium des Sportmanagements, das er allerdings abbrach. Seit Beginn der Saison 2002/03 stand er auf der Liste der DFB-Schiedsrichter und leitete bis zu seiner Suspendierung zwölf Spiele der Zweiten Bundesliga, ferner Begegnungen im DFB-Pokal sowie in der Regionalliga.

 

Strafverfahren gegen Hoyzer

 

 

Hoyzer war vor dem Landgericht Berlin voll geständig und hoffte deshalb auf eine milde Bewährungsstrafe. Er wurde am 17. November 2005 vom Landgericht Berlin jedoch wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Hoyzers Anwälte legten daraufhin Revision beim Bundesgerichtshof ein.

 

Verhandelt wurde das Revisionsverfahren vor dem 5. Strafsenat des BGH. Bundesanwalt Hartmut Schneider beantragte am 28. November 2006 vor dem Bundesgerichtshof, das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. November 2005 aufzuheben. Die Bundesanwaltschaft verneinte eine Strafbarkeit Hoyzers wegen Beihilfe zum Betrug, da sich bereits der Haupttäter Ante Sapina nicht wegen Betruges strafbar gemacht habe. Es fehle, so der Bundesanwalt, an der für die Betrugsstrafbarkeit erforderlichen Täuschung. Das Landgericht war davon ausgegangen, dass wer eine Wette eingeht, auch stillschweigend erklärt, den Wettgegenstand nicht manipuliert zu haben. Hierüber habe Sapina getäuscht. Die Bundesrichter machten nach dem Antrag deutlich, dass sie Diskussionsbedarf sähen und die Rechtsfrage gegebenenfalls dem Großen Senat des Bundesgerichtshofes zur Entscheidung vorzulegen sein würde.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig bestätigte am 15. Dezember 2006 das Urteil und die Rechtsauffassung des Landgerichts.

Robert Hoyzer wird am 18.07.2008 vorzeitig aus der Haft entlassen; das Berliner Landgericht hat die Vollstreckung der Reststrafe wegen guter Führung zur Bewährung ausgesetzt.

 


Anfangsverdacht

 

Betroffen war anfangs nur das Spiel der ersten Runde des DFB-Vereinspokals vom 21. August 2004 zwischen dem Regionalligisten SC Paderborn 07 und dem Bundesligisten Hamburger SV. Dieses war überraschenderweise mit 4:2 zu Ende gegangen, und Hoyzer hatte dabei als Schiedsrichter zwei mehr als fragwürdige Strafstöße gegen den HSV gegeben, die zu Toren geführt hatten. Ein Platzverweis gegen den HSV-Spieler Emile Mpenza hatte sich nachträglich – wegen Schiedsrichterbeleidigung – zunächst als berechtigt herausgestellt. Da Anlass für die Beleidigung allerdings die offenkundigen Manipulationen des Schiedsrichters gewesen waren, wurde Mpenza anschließend vom DFB begnadigt.

 


Ermittlungen

Wegen des Verdachts des Betruges nahm zunächst die für Hoyzers Wohnort Salzgitter zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig Ermittlungen auf, gab das Verfahren jedoch wenig später nach Berlin ab, weil die eventuell manipulierten Fußballspiele vor dem Umzug Hoyzers von Berlin nach Salzgitter stattgefunden hatten. In Berlin erstattete auch der DFB eine eigene Strafanzeige. Darüber hinaus leiteten eine ganze Reihe von Fußballvereinen, die sich betroffen glauben, sport- oder zivilrechtliche Schritte ein.

Ausweitung

Auf Grund der Angaben Hoyzers konkretisierte sich der Manipulationsverdacht in der Folgezeit, und die Ermittlungen wurden auf weitere Spiele und Personen ausgedehnt. Aus dem „Fall Hoyzer“ wurde der „Fußball-Wettskandal 2005“ (siehe Hauptartikel).

 


Folgen

 

Der von Robert Hoyzer losgetretene Fußball-Wettskandal hat Aktive, Funktionäre und Anhänger des Schiedsrichterwesens vorübergehend sensibilisiert, so dass Manipulationen zeitweise erschwert werden dürften.

 

Darüber hinaus griff die Titulierung „Hoyzer“ für Personen, die schummeln oder des Schummelns verdächtigt werden, rasch um sich, speziell im Fußball für einen Schiedsrichter, der auch nur angeblich eine falsche Entscheidung getroffen hat. Im Sport gilt sie als Schiedsrichterbeleidigung und kann somit persönliche Strafen gegen den Täter (Feldverweis für Spieler, Bankverweis für Trainer, Geldstrafen) oder auch Ordnungsmaßnahmen gegen einen Verein nach sich ziehen.

Das Kunstwort "hoyzern" (Verb) wurde bei der Wahl für das Wort des Jahres 2005 auf den 7. Platz gewählt.

 


Zeittafel: Der „Fall Hoyzer“

 

21. Januar 2005

Nach Bekannt werden der Vorwürfe von vier Schiedsrichterkollegen bestreitet Hoyzer mit Nachdruck, irgendetwas mit Spielmanipulationen zu tun zu haben. Er legt aber sein Schiedsrichteramt nieder und kündigt an, er werde auch seine Mitgliedschaft bei Hertha BSC aufgeben.

25. Januar 2005

Auf anwaltschaftlichen Rat lässt Hoyzer verlauten, er werde die Rückgabe der Schiedsrichterlizenz anfechten, weil er den Verzicht nur auf Druck des DFB unterschrieben habe. Auch den Vereinsaustritt bei Hertha BSC werde er nicht vornehmen.

27. Januar 2005

Hoyzer gesteht, dass die Anschuldigungen zuträfen und dass er für die Spielmanipulationen Geld- und Sachzuwendungen bekommen habe. Zudem bezichtigt er weitere Schiedsrichter, etliche Spieler sowie sonstige Personen, ebenfalls in Spielmanipulationen verwickelt zu sein.

8. Februar 2005

Hoyzer tritt in der Johannes B. Kerner-Show auf und entschuldigt sich bei allen deutschen Fußballfans. Er betont, er werde die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des DFB mit Informationen unterstützen.

12. Februar 2005

Ein Haftbefehl gegen Hoyzer, den das Amtsgericht Berlin-Tiergarten bereits am 10. Februar wegen „mittäterschaftlich begangenen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in acht Fällen“ erlassen hat, wird wegen Fluchtgefahr vollstreckt.

25. Februar 2005

Hoyzer wird wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, weil das Gericht es für „vertretbar hält, der Fluchtgefahr durch mildere Maßnahmen als den Freiheitsentzug entgegenzuwirken.“ Es wird ihm auferlegt, sich dreimal wöchentlich bei der Polizei zu melden, sein Reisepass wird einbehalten.

12. April 2005

Hoyzer erklärt seinen Austritt aus dem Verein Hertha BSC Berlin, um sich der Zuständigkeit der DFB-Gerichtsbarkeit zu entziehen.

26. und 27. April 2005

Hoyzer tritt dem Essener Verein Sportfreunde Steele 09 bei und kündigt an, sich doch dem Urteil des DFB-Sportgerichts stellen zu wollen. Gleichzeitig wird bekannt, der DFB erwäge, wegen Hoyzers Kooperationsbereitschaft auf die ursprünglich geforderte Geldstrafe von 50.000 € zu verzichten.

28. April 2005

Hoyzer wird vom DFB lebenslänglich gesperrt. Er darf innerhalb des DFB weder als Schiedsrichter noch als Trainer oder Spieler fungieren.

27. Mai 2005

In einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht Salzgitter wird Hoyzer per Versäumnisurteil zum Ersatz von Wetteinnahmen verurteilt. Die Entscheidung erlangt keine Rechtskraft, nach Hoyzers Einspruch wird der Prozess fortgesetzt.

18. Oktober 2005

Vor dem Landgericht Berlin beginnt der Strafprozess gegen Hoyzer und fünf Mitangeklagte wegen Betruges u. a. Das Verfahren gegen weitere 19 Beschuldigte ist vorher abgetrennt worden, weil dort noch Ermittlungen laufen.

17. November 2005

Hoyzer wird vor dem Landgericht Berlin zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.

24. November 2005

Hoyzers Anwälte legen Revision beim Bundesgerichtshof ein.

2. März 2006

Der Spiegel berichtet, Hoyzer wolle künftig American Football beim deutschen Verein Berlin Adler spielen.

12. April 2006

Der American Football Verband Deutschland teilt mit, dass für Hoyzer kein Spielerpass ausgestellt werden könne: Die Adler hätten ihn aufgrund einer Bestimmung in der Satzung des Deutschen Sportbundes gar nicht als Vereinsmitglied aufnehmen dürfen.

28. November 2006

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes verhandelt den Fall Hoyzer in Leipzig. Bundesanwalt Hartmut Schneider beantragte, das Urteil des Landgerichts Berlin aufzuheben. Die Verteidiger schlossen sich diesem Antrag an. Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Clemens Basdorf gab in der Verhandlung an, dass er hinsichtlich der Frage der Strafbarkeit als Betrug Diskussionsbedarf sehe. Gegebenenfalls werde die Rechtsfrage dem Großen Senat des Bundesgerichtshofes vorzulegen sein.

15. Dezember 2006

Der Bundesgerichtshof in Leipzig verwirft die Revision der Verteidigung und bestätigt das Urteil des Landgerichts Berlin. Danach muss Hoyzer die Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten antreten. Das Urteil ist rechtskräftig.

13. April 2007

Der DFB macht gegen Hoyzer Schadenersatzansprüche in Höhe von circa 1,8 Millionen Euro geltend. Der Betrag setzt sich im Wesentlichen zusammen aus zu Unrecht erhaltenen Schiedsrichter-Honoraren, Verfahrenskosten und den vom DFB mit dem Hamburger SV geschlossenen Vergleich im Zusammenhang mit dem manipulierten Pokal-Spiel beim SC Paderborn.

18. Mai 2007

Haftantritt im Berliner Gefängnis Hakenfelde.

4. April 2008

Der DFB verständigt sich mit Robert Hoyzer auf einen Vergleich, nach dem Hoyzer einen Schadenersatzbetrag von 750.000 Euro anerkennt. Davon soll er über einen Zeitraum von 15 Jahren 126.000 Euro abzahlen, die sozialen Zwecken zukommen werden. Vorbehaltlich der Erfüllung weiterer Bedingungen verzichtet danach der DFB auf Geltendmachung des restlichen Anspruchs.

18. Juli 2008

Robert Hoyzer kommt am 18. Juli vorzeitig aus dem Gefängnis frei, nachdem er die Hälte seiner Haftstrafe verbüßt hat.

 


Ausstrahlung auf Österreich

 

Laut Hoyzer soll auch der inzwischen in Konkurs gegangene österreichische Bundesligist SC Schwarz-Weiß Bregenz in Wettmanipulationen verwickelt gewesen sein. Die von Hoyzer genannten Spieler (u. a. der aus Bosnien stammende Torwart Almir Tolja) und die Vereinsführung bestritten allerdings, mit derartigen Machenschaften zu tun zu haben.

 


Kunst / Theorie

 

Die österreichische Künstlergruppe monochrom erstellte im Juni 2006 die Kunstinstallation "Cafe König Fußball" in der Galerie NGBK in Berlin, die sich konkret mit dem Fall Hoyzer auseinandersetzte. monochrom reflektierte, dass das Fußballspiel von jeher die Dialektik zwischen der Subjektivitätskultur der Arbeiterklasse und der Objektivitätsbehauptung der bürgerlichen Kultur widerspiegle. Erstere werde repräsentiert durch die im Spiel aufeinander treffenden Kollektive, letztere durch die Figur des Schiedsrichters/der Schiedsrichterin, der/die als exemplarisches bürgerliches Subjekt das Spiel leite und als objektives Gegenüber fungiere.

 

 
 
 
Copyright © 2000 -

powered by kostenlose Javascripts

 
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden