21. Januar 2005
Nach Bekannt werden der Vorwürfe von vier Schiedsrichterkollegen bestreitet Hoyzer mit Nachdruck, irgendetwas mit Spielmanipulationen zu tun zu haben. Er legt aber sein Schiedsrichteramt nieder und kündigt an, er werde auch seine Mitgliedschaft bei Hertha BSC aufgeben.
25. Januar 2005
Auf anwaltschaftlichen Rat lässt Hoyzer verlauten, er werde die Rückgabe der Schiedsrichterlizenz anfechten, weil er den Verzicht nur auf Druck des DFB unterschrieben habe. Auch den Vereinsaustritt bei Hertha BSC werde er nicht vornehmen.
27. Januar 2005
Hoyzer gesteht, dass die Anschuldigungen zuträfen und dass er für die Spielmanipulationen Geld- und Sachzuwendungen bekommen habe. Zudem bezichtigt er weitere Schiedsrichter, etliche Spieler sowie sonstige Personen, ebenfalls in Spielmanipulationen verwickelt zu sein.
8. Februar 2005
Hoyzer tritt in der Johannes B. Kerner-Show auf und entschuldigt sich bei allen deutschen Fußballfans. Er betont, er werde die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des DFB mit Informationen unterstützen.
12. Februar 2005
Ein Haftbefehl gegen Hoyzer, den das Amtsgericht Berlin-Tiergarten bereits am 10. Februar wegen „mittäterschaftlich begangenen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in acht Fällen“ erlassen hat, wird wegen Fluchtgefahr vollstreckt.
25. Februar 2005
Hoyzer wird wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, weil das Gericht es für „vertretbar hält, der Fluchtgefahr durch mildere Maßnahmen als den Freiheitsentzug entgegenzuwirken.“ Es wird ihm auferlegt, sich dreimal wöchentlich bei der Polizei zu melden, sein Reisepass wird einbehalten.
12. April 2005
Hoyzer erklärt seinen Austritt aus dem Verein Hertha BSC Berlin, um sich der Zuständigkeit der DFB-Gerichtsbarkeit zu entziehen.
26. und 27. April 2005
Hoyzer tritt dem Essener Verein Sportfreunde Steele 09 bei und kündigt an, sich doch dem Urteil des DFB-Sportgerichts stellen zu wollen. Gleichzeitig wird bekannt, der DFB erwäge, wegen Hoyzers Kooperationsbereitschaft auf die ursprünglich geforderte Geldstrafe von 50.000 € zu verzichten.
28. April 2005
Hoyzer wird vom DFB lebenslänglich gesperrt. Er darf innerhalb des DFB weder als Schiedsrichter noch als Trainer oder Spieler fungieren.
27. Mai 2005
In einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht Salzgitter wird Hoyzer per Versäumnisurteil zum Ersatz von Wetteinnahmen verurteilt. Die Entscheidung erlangt keine Rechtskraft, nach Hoyzers Einspruch wird der Prozess fortgesetzt.
18. Oktober 2005
Vor dem Landgericht Berlin beginnt der Strafprozess gegen Hoyzer und fünf Mitangeklagte wegen Betruges u. a. Das Verfahren gegen weitere 19 Beschuldigte ist vorher abgetrennt worden, weil dort noch Ermittlungen laufen.
17. November 2005
Hoyzer wird vor dem Landgericht Berlin zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.
24. November 2005
Hoyzers Anwälte legen Revision beim Bundesgerichtshof ein.
2. März 2006
Der Spiegel berichtet, Hoyzer wolle künftig American Football beim deutschen Verein Berlin Adler spielen.
12. April 2006
Der American Football Verband Deutschland teilt mit, dass für Hoyzer kein Spielerpass ausgestellt werden könne: Die Adler hätten ihn aufgrund einer Bestimmung in der Satzung des Deutschen Sportbundes gar nicht als Vereinsmitglied aufnehmen dürfen.
28. November 2006
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes verhandelt den Fall Hoyzer in Leipzig. Bundesanwalt Hartmut Schneider beantragte, das Urteil des Landgerichts Berlin aufzuheben. Die Verteidiger schlossen sich diesem Antrag an. Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Clemens Basdorf gab in der Verhandlung an, dass er hinsichtlich der Frage der Strafbarkeit als Betrug Diskussionsbedarf sehe. Gegebenenfalls werde die Rechtsfrage dem Großen Senat des Bundesgerichtshofes vorzulegen sein.
15. Dezember 2006
Der Bundesgerichtshof in Leipzig verwirft die Revision der Verteidigung und bestätigt das Urteil des Landgerichts Berlin. Danach muss Hoyzer die Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten antreten. Das Urteil ist rechtskräftig.
13. April 2007
Der DFB macht gegen Hoyzer Schadenersatzansprüche in Höhe von circa 1,8 Millionen Euro geltend. Der Betrag setzt sich im Wesentlichen zusammen aus zu Unrecht erhaltenen Schiedsrichter-Honoraren, Verfahrenskosten und den vom DFB mit dem Hamburger SV geschlossenen Vergleich im Zusammenhang mit dem manipulierten Pokal-Spiel beim SC Paderborn.
18. Mai 2007
Haftantritt im Berliner Gefängnis Hakenfelde.
4. April 2008
Der DFB verständigt sich mit Robert Hoyzer auf einen Vergleich, nach dem Hoyzer einen Schadenersatzbetrag von 750.000 Euro anerkennt. Davon soll er über einen Zeitraum von 15 Jahren 126.000 Euro abzahlen, die sozialen Zwecken zukommen werden. Vorbehaltlich der Erfüllung weiterer Bedingungen verzichtet danach der DFB auf Geltendmachung des restlichen Anspruchs.
18. Juli 2008
Robert Hoyzer kommt am 18. Juli vorzeitig aus dem Gefängnis frei, nachdem er die Hälte seiner Haftstrafe verbüßt hat.